images/blog/bannerimpressum.jpg
7. Dezember 2020

Klimawandel bekämpfen und Nachhaltigkeit schaffen: E-Fahrzeuge werden immer wichtiger


Um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen, sind E-Fahrzeuge für Unternehmen und Privatpersonen eine interessante Möglichkeit geworden. Denn diese werden in der Anschaffung und bei der Steuer stark gefördert, erläutern die Steuerberater von Schnitzler & Partner.



Der Kampf gegen die globale Erwärmung ist eine der größten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Gelingt es nicht, den Klimawandel zu stoppen, drohen existenzielle Schäden. So haben allein die deutschen Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2016 laut Umweltbundesamt Umweltkosten in Höhe von 164 Milliarden Euro verursacht. Und schon 2013 hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) für verschiedene Wirtschaftsbereiche die volkswirtschaftlichen Schäden bis 2050 errechnet, die durch den Klimawandel entstehen können. Im Ergebnis: Ohne stärkere Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels könnten sich die Kosten der Auswirkungen laut DIW bis zum Jahr 2050 auf insgesamt knapp 800 Milliarden Euro belaufen. Nur in Deutschland, wohlgemerkt.

„Um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen, sind E-Fahrzeuge für Unternehmen und Privatpersonen eine interessante Möglichkeit geworden. Denn diese werden in der Anschaffung und bei der Steuer stark gefördert. Das folgt dem Ziel der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, mehr Elektroautos auf deutschen Straßen auf die Straßen zu bringen, um die Klimaziele zu erreichen. Bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Von dieser Entwicklung sind Mönchengladbach und die Region nicht ausgenommen“, sagt Frank Kirsten, Partner der Mönchengladbacher Steuerberatung Schnitzler & Partner. Die Kanzlei berät seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen und Privatleuten bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltungsfragen.

Der Hintergrund Frank Kirsten zufolge: „Im Vergleich zu 1990 müssten sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40 bis 42 Prozent verringern, soll die generelle Reduzierung der Treibhausgase um 55 Prozent erreicht werden. Das wird eben nur gelingen, wenn der Mobilitätswandel wirklich kommt. Und dafür sind eben weitreichende Umstellungen und viele Investitionen nötig, um alternative Antriebe flächendeckend einzuführen.“

Durch weitreichende öffentliche Fördermaßnahmen profitierten sowohl Unternehmen als Halter als auch Dienstwagenfahrer von attraktiven steuerlichen Vergünstigungen und unmittelbaren Zuschüssen, erläutert Kanzleipartner Joachim Köllmann. Bei der Besteuerung der Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen erfolge beispielsweise für seit Jahresbeginn 2019 angeschaffte Fahrzeuge eine Halbierung des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage für die private Besteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung. Bei der Fahrtenbuchmethode werde die zu berücksichtigende Abschreibung halbiert. Diese Regelung gelte nach einer kürzlich erfolgten Anpassung laut Joachim Köllmann nun bis 2030, allerdings würden bei der Förderung von Hybridfahrzeugen die Voraussetzungen (derzeit 40 Kilometer Mindestreichweite oder Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro Kilometer) stufenweise verschärft. Bei Anschaffung ab 2022 steige die Reichweiten-Voraussetzung auf 60 Kilometer, ab 2025 auf 80 Kilometer.

Zudem gilt die Regel, dass Autos, die überhaupt keine CO2-Emissionen haben (also reine Elektroautos), bei der privaten Nutzungsbesteuerung nur mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, also mit 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich beziehungsweise mit einem Viertel der insgesamt entstandenen Aufwendungen bei der Fahrtenbuchmethode. Und für jeden Kilometer, der zwischen Wohnung und Arbeitsort liegt, werden bei elektrifizierten Firmenwagen 0,03 Prozent von nur noch einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert.

Käufer erhalten darüber hinaus bis zu 9000 Euro Netto-Zuschuss von Staat und Industrie. Voraussetzung für den Maximalrabatt ist ein Nettolistenpreis unterhalb von 40.000 Euro netto, also brutto 46.400 Euro bei derzeit 16 Prozent Umsatzsteuer. Je teurer die Autos werden, desto mehr schmilzt der Bonus ab. Bei Preisen jenseits der 65.000 Euro netto wird kein Bonus mehr gezahlt. Auch bei Leasingverträgen werden die Zuschüsse gewährt.

„Diese Regelungen sparen für Dienstwagennutzer und Unternehmen unmittelbar Geld. Und natürlich profitieren auch Privatpersonen von den Vergünstigungen bei der Anschaffung, zumal E-Fahrzeuge auch von der Kfz-Steuer befreit sind. Dabei schonen die Fahrer zugleich die Umwelt und leisten einen individuellen Beitrag zur vielgeforderten Nachhaltigkeit. Das ist in der unternehmerischen Strategie ein wesentlicher Aspekt. Eine konsequent nachhaltige Ausrichtung verhilft zu mehr Reputation und Wahrnehmung in einer sich wandelnden Gesellschaft, in der Klimaschutz und Nachhaltigkeit immer wichtiger werden“, betont Andreas Bartkowski, ebenfalls Steuerberater und Partner in der alteingesessenen Mönchengladbacher Kanzlei.




Top