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17. März 2020

Anlässlich der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandantinnen und Mandanten, anlässlich der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) mit einer besonderen Dynamik möchten wir Sie mit diesem Schreiben über die aktuelle Entwicklung in unserer Kanzlei und den staatlichen Unterstützungsangeboten für Unternehmen informieren.



Um den Schutz unserer gesamten Belegschaft und die Handlungsfähigkeit für Sie als unsere Mandantinnen und Mandanten sicherzustellen, haben wir unsere Kanzlei in der aktuellen Phase auf einen Zwei-Schichten-Betrieb umgestellt. Jedes Büro ist nur noch mit einer Person besetzt, um den behördlich empfohlenen Abständen zur Vermeidung von Infektionen bestmöglich nachzukommen. Darüber hinaus arbeiten unsere Steuerberaterinnen und Steuerberater und fachlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter parallel aus dem Home-Office. Damit können wir gewährleisten, dass alle uns übertragenen Aufgaben zeitgerecht bearbeitet und alle Fristen eingehalten werden.

Wir bitten Sie daher, Kontakt vorrangig über E-Mail mit uns aufzunehmen. Ihre schriftlichen Nachrichten können wir unmittelbar bearbeiten. Von Besuchen in der Kanzlei sehen Sie bitte ab. Wir werden auf absehbare Zeit auch keine Mandantentreffen durchführen, bis sich die Lage wieder beruhigt hat und alles wieder seinen normalen Gang geht.

Für Unternehmen, die wirtschaftlich vom Corona-Virus betroffen sind, hat die Bundesregierung weitreichende Hilfsmaßnahmen beschlossen. Über einen drastisch erhöhten Garantierahmen bei der Staatsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können bis zu 500 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Unternehmen, Selbstständige und Freiberuflicher können diese über Banken und Sparkassen beantragen, die KfW-Kredite anbieten. Für diese Kredite hat die KfW eine Info-Hotline eingerichtet: 0800 5399001.

Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Ausbreitung des Corona-Virus bieten auch die Finanzämter verschiedene steuerliche Hilfsangebote an. Dazu zählen:

» Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer auf Antrag
» Stundung fälliger Steuerzahlungen
» Erlass von Säumniszuschlägen

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie dazu Fragen haben oder konkret Unterstützung bei Liquiditäts- und Finanzierungsmaßnahmen haben.

Mit herzlichen Grüßen
Andreas Bartkowski, Frank Kirsten und Joachim Köllmann




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