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14. Februar 2019

Mindestlohn: Betriebswirtschaftliche Strukturen überprüfen


Dieses und kommendes Jahr steigt der Mindestlohn auf insgesamt 9,35 Euro zuzüglich Sozialabgaben. Unternehmen sollten daher auf ihre Kosten schauen.

Von Joachim Köllmann, Steuerberater und Partner 

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein verpflichtender Mindestlohn. 8,50 Euro hatte dieser bei der Einführung pro Stunde betragen, war dann auf 8,84 Euro gestiegen und liegt heute bei 9,19 Euro. Aber: Nachdem ursprünglich ein Zwei-Jahres-Rhythmus für die Steigerungen vereinbart worden war, kommt die nächste Steigerung der Lohnuntergrenze schon zum neuen Jahr. Dann beträgt der mindestens zahlbare Stundenlohn 9,35 Euro. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen, die mit der doppelten Anpassung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren der guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland Rechnung tragen will.

Das sind erst einmal nur Zahlen, die sich für die allermeisten Unternehmen nicht allzu dramatisch anhören. Aber trotz der eher niedrigen Steigerungen können sich diese negativ auf die Zahlen der Unternehmen auswirken: je mehr Arbeitnehmer, desto höher die zusätzlichen Kosten! Zu den 9,19 Euro als neuem flächendeckenden Mindestlohn kommen die Lohnnebenkosten hinzu, die rund 21 Prozent des Gehalts betragen. Damit kostet eine Stunde nach dem Mindestlohngesetz ab dem neuen Jahr voraussichtlich 11,11 Euro. Zum Vergleich: Bei Einführung lag der Brutto-Stundensatz bei 10,29 Euro, aktuell beträgt er 10,70 Euro. Ab 2020 wird die Stunde pro Mitarbeiter dann mindestens 11,31 Euro kosten.

Auf einen Mitarbeiter bezogen bedeutet das: Bei einem Mehraufwand pro Stunde von 41 Cent ab Januar 2019 steigen die Jahreskosten für einen Vollzeitmitarbeiter, der zum Mindestlohn arbeitet, um knapp 800 Euro. 2020 werden es dann im Vergleich zum heutigen Stand rund 1170 Euro. Bei einem kleinen, davon betroffenen Mitarbeiterstamm mag das für Unternehmen keine erhebliche Belastung sein. Aber was ist, wenn es sich nicht um fünf Mitarbeiter handelt, sondern um 50, 100 oder 150, wie es in personalintensiven und eher Mindestlohn-nahen Branchen (zum Beispiel Logistik, Sicherheit oder Massenproduktion) nicht unüblich ist, handelt?

Dann sprechen wir bereits für 2019 bei 100 Mitarbeitern mit Mindestlohnbezug von einer Erhöhung von 80.000 Euro, für 2020 von 117.000 Euro. Mögliche Steigerungen der Lohnnebenkosten wie Kranken- und Pflegeversicherung sind darin noch nicht eingepreist. Und das wiederum hat nichts mehr mit einer kleinen Kostensteigerung zu tun, sondern hat das Potenzial, die Ergebnisse eines Betriebs wirklich zu schädigen. Daher muss der Fokus für Unternehmen und deren Berater darauf liegen, zu verhindern, dass der höhere Mindestlohn den Gewinn senkt.

Kernaufgabe ist es, durch eine höhere Effizienz des Unternehmens die Mehrbelastungen auszugleichen. Wie das funktioniert? Die Praxis zeigt immer wieder, dass zum Beispiel die Überprüfung von Energie- und Versicherungsverträgen oder auch gegebenenfalls die Anpassung von Finanzierungen erhebliche finanzielle Mehrwerte bringen können. Wichtig ist, sich frühzeitig darum zu kümmern – sonst laufen Unternehmen möglicherweise den steigenden Kosten hinterher.




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